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   BVerfG, 22.11.2022 - 2 BvQ 92/22   

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https://dejure.org/2022,34740
BVerfG, 22.11.2022 - 2 BvQ 92/22 (https://dejure.org/2022,34740)
BVerfG, Entscheidung vom 22.11.2022 - 2 BvQ 92/22 (https://dejure.org/2022,34740)
BVerfG, Entscheidung vom 22. November 2022 - 2 BvQ 92/22 (https://dejure.org/2022,34740)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgloser Eilantrag und unzulässiges Ablehnungsgesuch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG
    Mangels hinreichender Darlegungen unzulässiger isolierter Eilantrag in einer strafprozessualen Sache - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs (insoweit Parallelentscheidung) - Aufhebung des vorangegangenen Kammerbeschlusses wegen unterbliebener ...

  • Wolters Kluwer

    Unzulässig isolierter Eilantrag in einer strafprozessualen Sache mangels hinreichender Darlegungen; Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

  • rewis.io

    Mangels hinreichender Darlegungen unzulässiger isolierter Eilantrag in einer strafprozessualen Sache - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs (insoweit Parallelentscheidung) - Aufhebung des vorangegangenen Kammerbeschlusses wegen unterbliebener ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mangels hinreichender Darlegungen unzulässiger isolierter Eilantrag in einer strafprozessualen Sache; Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs (insoweit Parallelentscheidung); Aufhebung des vorangegangenen Kammerbeschlusses wegen unterbliebener ...

  • rechtsportal.de

    Unzulässig isolierter Eilantrag in einer strafprozessualen Sache mangels hinreichender Darlegungen; Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

  • datenbank.nwb.de

    Mangels hinreichender Darlegungen unzulässiger isolierter Eilantrag in einer strafprozessualen Sache - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs (insoweit Parallelentscheidung) - Aufhebung des vorangegangenen Kammerbeschlusses wegen unterbliebener ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2022 - 2 BvQ 92/22
    Sie konnten an der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch ohne Einholung dienstlicher Stellungnahmen mitwirken (vgl. BVerfGE 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ).
  • BVerfG, 01.03.2016 - 2 BvB 1/13

    Ablehnung des BVR Huber wegen Besorgnis der Befangenheit unbegründet

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2022 - 2 BvQ 92/22
    Soweit der Antragsteller mutmaßt, von einem Mitglied des Gerichts angerufen worden zu sein, handelt es sich um eine bloße Unterstellung ohne jeden sachlichen Gehalt, die ebenfalls von vorneherein ungeeignet ist, Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerfGE 142, 9 ).
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2022 - 2 BvQ 92/22
    Sie konnten an der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch ohne Einholung dienstlicher Stellungnahmen mitwirken (vgl. BVerfGE 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ).
  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 473/60

    Mißbrauch des Ablehnungsrechts - Voraussetzungen für die Annahme eines

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2022 - 2 BvQ 92/22
    Der Antragsteller stellte bereits in der Vergangenheit mehrere unzulässige Befangenheitsanträge (vgl. hierzu BVerfGE 11, 343 ); nicht selten erschöpften sich seine Ausführungen - ebenso wie vorliegend - in beleidigenden Äußerungen und haltlosen Unterstellungen beziehungsweise Vermutungen.
  • BVerfG, 01.04.2019 - 2 BvC 4/18

    Aufhebung eines Senatsbeschlusses und Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2022 - 2 BvQ 92/22
    Der Beschluss der Kammer vom 26. Oktober 2022 war aufzuheben, weil er erging, ohne dass das gegen die erkennenden Mitglieder der 3. Kammer des Zweiten Senats gestellte Ablehnungsgesuch beschieden wurde (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 1. April 2019 - 2 BvC 4/18 -, Rn. 1).
  • BVerfG, 10.05.2021 - 2 BvQ 47/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen fachgerichtliche Zwischenentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2022 - 2 BvQ 92/22
    Es fehlt an einem hinreichend substantiierten Vortrag zu den Voraussetzungen von § 32 Abs. 1 BVerfGG, da der Antragsteller nicht substantiiert dargelegt hat, dass ein Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juli 2021 - 2 BvQ 62/21 -, Rn. 1 und vom 10. Mai 2021 - 2 BvQ 47/21 -, Rn. 1).
  • BVerfG, 06.07.2021 - 2 BvQ 62/21

    Eilantrag mangels hinreichender Darlegungen zu den Erfolgsaussichten der

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2022 - 2 BvQ 92/22
    Es fehlt an einem hinreichend substantiierten Vortrag zu den Voraussetzungen von § 32 Abs. 1 BVerfGG, da der Antragsteller nicht substantiiert dargelegt hat, dass ein Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juli 2021 - 2 BvQ 62/21 -, Rn. 1 und vom 10. Mai 2021 - 2 BvQ 47/21 -, Rn. 1).
  • OLG Saarbrücken, 17.11.2023 - 4 W 23/23

    Kein Ablehnungsgesuch aus taktischen Gründen!

    Dies gilt insbesondere dann, wenn das Befangenheitsgesuch auf bloße Unterstellungen ohne jeden sachlichen Gehalt gestützt wird, die von vornherein ungeeignet sind, Besorgnis der Befangenheit zu begründen, etwa eine für den Antragsteller ungünstige Rechtsauffassung des abgelehnten Richters oder ablehnende Entscheidungen in anderen Verfahren, insbesondere Parallelverfahren, ohne dass nachvollziehbare Gründe bzw. konkrete Anhaltspunkte aufgezeigt würden, warum hieraus eine Besorgnis der Befangenheit abgeleitet werden soll (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.11.2022 - 2 BvQ 92/22 m. w. N.; BGH, Beschl. v. 08.07.2019 - XI ZB 13/19ZInsO 2019, 2179 - 2180 m. w. N.; BGH, Beschluss vom 14.11.1991 - I ZB 15/91NJW 1992, 983 - 984; Gerken in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Auflage, § 44 ZPO, Rdn. 13 m. w. N.).
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